post-title In den Osterferien einkaufen?

In den Osterferien einkaufen?

In den Osterferien einkaufen?

In den Osterferien einkaufen?

Update 29. März 2021: Laut amtlicher Bekanntmachung des Landratsamtes Ansbach gelten in Rothenburg im Landkreis Ansbach seit Montag 29. März 2021 neue Regelungen.

Einkaufen

Folgende Geschäfte dürfen für den Kundenverkehr öffnen:

  • Direktvermarktung und Lieferdienste
  • Getränkemärkte, Reformhäuser
  • Babyfachmärkte
  • Apotheken, Sanitätshäuser
  • Drogerien
  • Optiker und Hörgeräteakustiker
  • Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten
  • Banken und Sparkassen
  • Pfandleihhäuser
  • Filialen des Brief- und Versandhandels
  • Reinigungen und Waschsalons
  • Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte, Gärtnereien, Baumschulen, Baumärkte
  • der Verkauf von Presseartikeln, Buchhandlungen
  • Versicherungsbüros
  • Tierbedarf und Futtermittel
  • sonstige für die tägliche Versorgung unverzichtbare Ladengeschäfte

In anderen Geschäften dürfen Waren im Zuge des „Click & Collect“-Konzeptes in Läden abgeholt werden.

Mehr Informationen über Geschäfte und Restaurants in Rothenburg ob der Tauber, die in den Osterferien geöffnet haben, call & collect, einen Lieferservice oder Getränke und warme Speisen zum Abholen anbieten, finden Sie hier.

Kontaktbeschränkungen

Zusammenkünfte von Angehörigen des eigenen Hausstands sowie einer weiteren Person sind erlaubt. Zum eigenen Hausstand zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch falls die Paare nicht gemeinsam wohnen. Ausnahme: Kinder unter 14 Jahren bleiben diesbezüglich außer Betracht. 

Ausgangssperre

Im Rahmen einer nächtlichen Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb einer Wohnung im betroffenen Zeitraum seit Montag, den 29. März, untersagt.


Lockdown 2.0! Wer hat geöffnet?


Weitere ältere Meldungen

Ab 8. März weitere Öffnungen im Einzelhandel

Ab Montag, 8. März 2021, sind Öffnungen und Lockerungen von Maßnahmen von der 7-Tage-Inzidenz abhängig.

Unabhängig vom jeweiligen Infektionsgeschehen wurde die Öffnung von Gartenmärkten, Gärtnereien, Baumschulen, Blumenläden und Baumärkten ab dem 1. März landesweit wieder zugelassen. Ab 8. März 2021 sind zudem Buchhandlungen und Versicherungsbüros wieder geöffnet. Auch Büchereien, Archive und Bibliotheken durften ab 8. März wieder öffnen.

Weitere Öffnungen und Lockerungen der Betriebsuntersagungen z.B. im Einzelhandel, der Hotellerie, Gastronomie oder in Kulturbetrieben sind vom 7-Tage-Inzidenzwert und von einem Stufenplan abhängig. Die Öffnungsschritte werden in drei Kategorien unterschieden:

  • 7-Tage-Inzidenz unter 50
  • zwischen 50 bis 100 (Öffnung mit Terminbuchung „click od. call & meet“)
  • und größer 100.

Der Landkreis Ansbach wurde am 07. März 2021 vom Bay. Gesundheitsministerium in die Kategorie 50-100 eingestuft. (Stand 07.03.2021)

Jeweils tagesaktuelle Angaben zum Inzidenzwert in unserem Landkreis finden Sie auf der Internetseite des Landratsamts Ansbach.

Seit Montag dem 25. Januar 2021 gilt zusätzlich die FFP2-Maskenpflicht beim Einkaufen in Geschäften und im ÖPNV.  Verstöße werden seit dem 25. Januar mit Bußgeldern geahndet.

Detaillierte Informationen zur Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung finden Sie unter diesem link: corona-katastrophenschutz.bayern.de

Update 24.02.2021: Das Bayerische Kabinett hat weitere Öffnungsschritte beschlossen. Auch Gartenmärkte, Baumärkte, Blumenläden und Gärtnereien dürfen in Bayern ab Montag, 1. März 2021 wieder öffnen. 

In Rothenburg haben daher ab 1. März auch wieder diese Händler regulär für Ihre Kunden geöffnet:


Update 06. Jan 2021: Aufgrund der hohen Inzidenzzahlen wurde der Lockdown in Bayern über den 10. Januar hinaus verlängert.

Diese Betriebe sind für Sie da …

  • Welche Geschäfte haben geöffnet?
  • Wer bietet Bestell- Abhol- oder Lieferservice an?
  • Welche Restaurants bieten warme Speisen ToGo an?
  • Wo kann ich Gutscheine kaufen?

Seit Mittwoch 16. Dezember 2020 gelten in Bayern strenge Corona-Schutzmaßnahmen. Der Einzelhandel darf seine Geschäfte für den Kundenverkehr größtenteils nicht öffnen. Die Gastronomie darf Getränke und Speisen nur zur Abholung und/oder Lieferung anbieten. Der Verzehr vor Ort ist untersagt.

Wir haben auf dieser Webseite wieder eine Übersicht von Geschäften und Restaurants in Rothenburg ob der Tauber erstellt, die während des „Lockdowns im Winter 20/21“ geöffnet haben, call & collect, einen Lieferservice oder Getränke und warme Speisen zum Mitnehmen/ Abholen anbieten.

Per Klick aufs Bild direkt zur Übersicht der geöffneten Geschäfte und Restaurants im Lockdown 2.0 Winter 20/21

Bei Fragen rund um die Verordnungen und Maßnahmen während der Corona-Pandemie hier informieren: www.stmwi.bayern.de/coronavirus/  (Weiterleitung externer link)