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Allgemeine Informationen (AGB) für gewerbliche Anbieter

 

(1) Allgemeines:
Die Webseite „einkaufen-rothenburg.de“ ist eine Online-Informationsplattform im Besitz des Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V. (nachf. „Betreiber“ genannt), der die Seite zugleich betreibt, verwaltet, wartet und hostet. Unternehmen wie z.B. Einzelhändler, Hotels, Restaurants, Cafés, Handwerk, Dienstleistungsunternehmen und Kulturbetriebe mit Sitz in Rothenburg ob der Tauber und seinem nachbarschaftlichem Einzugsbereichs (nachf. „Teilnehmer“ genannt) können sich auf dieser Seite präsentieren. Die Webseite verfolgt in diesem Sinne den Zweck der Informationsverbreitung. Die Gestaltungs- und Redaktionshoheit obliegt dem Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V.

(2) Datenschutz
Für die Aufnahme und Veröffentlichung des Unternehmenseintrags auf der Webseite „einlaufen-rothenburg.de“ werden die Teilnehmer und Angebot bezogenen Daten in einer Datenbank erfasst und im Internet veröffentlicht. Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigt der Betreiber zur Aufnahme des Teilnehmer-Angebots die Unterschrift des Teilnehmers, mit der er sein Einverständnis gibt, dass seine Angaben in der Datenbank gespeichert und auf der Webseite www.einkaufen-rothenburg.de veröffentlicht werden. Das Angebot wird – sofern nichts anderes bekannt – der beauftragten Laufzeit veröffentlicht.

(3) Haftung
Die Informationen, die der Betreiber für die Ausführung dieses Services verwendet, basieren auf den Informationen, die von den Teilnehmern zur Verfügung gestellt werden. Die Teilnehmer tragen die alleinige Verantwortung dafür, dass die Angaben,  Preise, Verfügbarkeit und andere Informationen, die auf dieser Webseite aufgeführt sind, stets aktualisiert werden. Obwohl wir als Betreiber bei der Ausführung unserer Dienstleistungen sehr sorgfältig und gewissenhaft vorgehen, können wir weder überprüfen noch garantieren, dass alle Informationen genau, richtig und vollständig sind. Noch können wir für Fehler, Unterbrechungen (durch einen zeitlich begrenzten und/oder einen teilweisen Ausfall, Reparatur-, Aktualisierungs- oder Instandhaltungsarbeiten auf unserer Webseite oder einen anderen Grund), ungenaue, fehlleitende oder unwahre Informationen oder Nichtübermittlung der Informationen verantwortlich gemacht werden. Jeder Teilnehmer bleibt stets für die Genauigkeit, Vollständigkeit und Richtigkeit der (beschreibenden) Informationen (einschließlich der Preise und Verfügbarkeiten) auf unserer Webseite verantwortlich.

Die Webseite „einkaufen-rothenburg.de“ stellt keine Empfehlung oder Bestätigung der Qualität, des Serviceniveaus, der Qualifizierung oder Verfügbarkeit eines Angebots dar und soll auch nicht als solche angesehen werden. Auch die Reihenfolge und Anordnung des Erscheinens der Angebote auf der Webseite ist willkürlich und unterliegt keinen Kriterien die den Charakter einer Empfehlung haben.

Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V. übernimmt keine Haftung oder Verantwortung für jegliche Kommunikation mit dem Teilnehmer direkt oder über die Plattform und übernimmt keine Garantie, dass Anfragen oder eine Kommunikation vom Teilnehmer (zeitnah) gelesen/ erhalten/ erfüllt/ ausgeführt/ akzeptiert werden.

(4) Bildrechte
Jeder Teilnehmer hat die Möglichkeit seinen Eintrag mit Fotos und Grafik-Bilddaten zu ergänzen. Die Bilddaten im jpg-Format sind per E-Mail an den Betreiber der Seite zu übermitteln. Mit der Übermittlung z. B. per Email bestätigt der Teilnehmer, dass er das Urheberrecht für diese Fotos/Bilder besitzt und räumt dem Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V. ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares, weltweites, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags beschränktes sowie inhaltlich auf den Vertragszweck begrenztes Nutzungsrecht an dem zur Verfügung gestellten Werbemittel ein.

Ferner stimmt der Teilnehmer zu, dass Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V. die übermittelten Fotos/Bilder auf seiner (mobilen) Webseite sowie für (Online-/Offline-)Werbematerial und Veröffentlichungen nach Ermessen von Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V. nutzen kann. Die vorgenannte Rechteeinräumung beinhaltet insbesondere auch das Recht zur Speicherung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Digitalisierung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie das Recht zur Bearbeitung, soweit dies zur Durchführung des Vertrags notwendig ist. Dieses umfasst auch das Werberecht zum Zwecke der Eigenwerbung, wie etwa im Rahmen eines Referenzarchivs oder für Präsentationen.

Durch das übermitteln der Fotos/Bilder erkennt der Teilnehmer, der die Bilder übermittelt, die volle rechtliche und moralische Verantwortung für jegliche Rechtsansprüche von Dritten (einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Unterkunftsbesitzer) resultierend aus der Verwendung oder Veröffentlichung dieser Fotos/Bilder durch den Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V. an. Der Teilnehmer gewährleistet, dass die Fotos/Bilder keine Viren, Trojaner, infizierte Dateien, keine pornografischen, illegalen, obszönen, beleidigenden, unzulässigen oder unangemessenen Materialien enthalten und keine Rechte (Rechte an geistigem Eigentum, Urheberrechte, Datenschutzrechte) Dritter verletzen. Fotos/Bilder, die den vorher genannten Kriterien nicht entsprechen, werden nicht veröffentlicht und/oder können durch den Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V. zu jeder Zeit ohne vorherige Mitteilung entfernt/gelöscht werden.

(5) Geistiges Eigentum
Sofern nicht anders angegeben sind die Software, die für unsere Dienstleistungen oder für unsere Plattform genutzt wird und auf dieser verfügbar ist, sowie das geistige Eigentum (einschließlich der Urheberrechte) an der Darstellung und Anwendungen auf unserer Plattform Eigentum des Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V.

(6) Datenanlieferung
Der Teilnehmer ist verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben entsprechende Bilddaten, Inhalte und Informationen rechtzeitig und spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Veröffentlichungstermin (s. Werbeauftrag) zur Verfügung zu stellen. Kosten des Betreibers für vom Teilnehmer gewünschte oder zu vertretende Änderungen des Werbemittels, hat der Teilnehmer zu tragen.

(7) Ablehnungsbefugnis
Der Betreiber behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Veröffentlichung für den Betreiber wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist. Insbesondere kann der Betreiber ein bereits veröffentlichte Werbung zurückziehen, wenn der Teilnehmer nachträglich Änderungen der Inhalte des Werbemittels selbst vornimmt oder die Daten nachträglich verändert werden, auf die durch einen Link verwiesen wird und hierdurch gegen Gesetzte oder behördliche Bestimmungen verstoßen wird.

(8) Prüfung des Werbeeintrags durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer hat die Pflicht das Werbemittel auf die Richtigkeit der Platzierung seines Eintrages und der Angaben zu prüfen und eventuelle Fehler dem Betreiber innerhalb von drei Werktagen nach Feststellung eines Fehlers mitteilen. Erfolgt keine Mitteilung durch den Teilnehmer, gelten die Angaben als akzeptiert.

(9) Werbekosten-Umlage und Zahlungsmodalität
Für die Entwicklung, den Betrieb, die Pflege, Verwaltung, Wartung und das Hosting der Webseite „einkaufen-rothenburg.de entstehen dem Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V. als Urheber und Betreiber der Webseite Kosten. Auf Grundlage der Vereinssatzung kann für die Finanzierung dieser Kosten eine Werbekosten-Umlage erhoben werden, die vom Teilnehmer an das Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V. zu entrichten ist.

Die Umlagenhöhe ergibt sich aus Art und Umfang der durch den Teilnehmer bestellten Standort- und/oder Angebotsdarstellung. Für Mitglieder des Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V. gilt ein ermäßigter Umlagensatz. Die Details ergeben sich aus der Leistungs- und Kostenübersicht in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Wenn der Teilnehmer seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt bzw. Zahlungsaktionen nicht durchgeführt oder solche rückbelastet werden, ist der Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V. vorbehaltlich weitergehender Ansprüche berechtigt, die weitere Ausführung des laufenden Vertrages bis zur vollständigen Zahlung zurückzustellen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt.

(10) Laufzeit und Kündigung 
Die Laufzeit des Werbeauftrags (Standorteintrag und/ oder Werbeintrag) beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung und endet mit Kündigung des Werbeintrags. Der Teilnehmer hat das Recht, das sein Eintrag gelöscht wird. Die Stornierung bzw. Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei Auftragsrücktritt bis zu 1 Woche nach Auftragsbestätigung, ist der Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V. berechtigt, 25 % des Netto-Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

Das Recht zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V. insbesondere dann vor, wenn der Teilnehmer zum wiederholten Male mit der Zahlung der fälligen Vergütung in Verzug gerät oder gegen seine Verpflichtung aus Paragraphen 4 bzw. 6 verstößt.

Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Eine E-Mail erfüllt die Schriftform nicht.

(11) Schlussbestimmungen
Der Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V. behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Einstellbedingungen jederzeit anzupassen. Ausgenommen hiervon sind die wesentlichen Vertragsbestandteile, insbesondere die geschuldeten Hauptleistungen, die Gegenstand eines Änderungsvertrages wären. Der Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V. wird den Kunden über Änderungen der Einstellbedingungen rechtzeitig schriftlich benachrichtigen. Die Änderungsmitteilung wird einen Hinweis auf die Möglichkeit und Frist des Widerspruchs sowie die Bedeutung bzw. Folgen des Unterlassens eines Widerspruchs enthalten. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen Einstellbedingungen nicht innerhalb von zwei Wochen beginnend mit dem Tag der auf die Änderungsmitteilung folgt, gelten die geänderten Einstellbedingungen als vom Teilnehmer angenommen.

Die Vertragspartner dürfen ihre Rechte und Ansprüche aus diesem Vertrag nicht an Dritte abtreten oder verpfänden. Sollten Teile dieses Vertrages nichtig oder rechtsunwirksam werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen. Anstelle der nichtigen oder rechtsunwirksamen Teile des Vertrages sollen Bestimmungen gelten, die dem von den Parteien erstrebten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. Das gilt entsprechend für den Fall, dass die jeweilige Vereinbarung Lücken enthält.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist das für den Sitz des Vereins zuständige Gericht in Ansbach.
Mit seiner Unterschrift auf dem Werbeauftrag erklärt der Teilnehmer, dass er die Einstellbedingungen gelesen hat, diesen zustimmt und dass der Stadtmarketing Rothenburg ob der Tauber e.V. von allen Ansprüchen, insbesondere auf Schadensersatz, im Zusammenhang mit der Veröffentlichung Ihres Angebots auf der Informationsplattform im Internet unter www.einkaufen-rothenburg.de freigestellt wird.

Änderungen oder Ergänzungen dieser allgemeinen Einstellbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Abreden bestehen nicht.

Stand: Nov 2018